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Psychische Gewalt
 
Vernachlässigung
Je jünger das Kind, umso mehr ist es auf Ernährung, Pflege, gesundheitliche Versorgung, Aufsicht, Schutz und Anregung durch seine Erziehungspersonen angewiesen. Eltern, die bei ihrem Kind diese grundlegenden Lebensbedürfnisse nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen, sie andauernd oder wiederholt nicht erfüllen, beeinträchtigen oder schädigen die Entwicklung ihres Kindes.

Was ist unter Vernachlässigung zu verstehen?

Körperliche Vernachlässigung kann Ausdruck einer Überforderung der Eltern im Hinblick auf die alltäglich notwendige Grundversorgung des Kindes sein. Sie zeigt sich an unzureichender Ernährung, mangelnder Körperpflege und unhygienischer, unangemessener Kleidung. Häufig sind die Schlafenszeiten des Kindes unregelmäßig und seinem Alter nicht entsprechend. Auf die Gesundheit des Kindes wird nicht geachtet. Trotz Erkrankung wird beispielsweise eine ärztliche Behandlung nicht wahrgenommen.

Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann dieses Verhalten zu lebensbedrohlicher oder gesundheitlicher Schädigung, zu Unterernährung oder gar zum Tode führen. Gesundheitsgefährdend können sich auch eine extreme Vernachlässigung der Körperpflege oder eine der Witterung unangepasste Kleidung auswirken.

Häufig geht die körperliche Vernachlässigung mit einer emotionale Vernachlässigung einher, die sich in zu wenig Aufmerksamkeit, Liebesentzug, ständiger Gefühlskälte bis hin zu Feindseligkeit zeigt. Das Kind erhält nur wenig Zuwendung und Förderung. Es wird nicht altersentsprechend beaufsichtigt, vor Gefahren nicht geschützt. Notwendige Regeln des Zusammenlebens werden nicht vermittelt. Oft fehlen dem Kind soziale Kontakte zu Gleichaltrigen und Erwachsenen. Vernachlässigte Kinder sind für einen längeren Zeitraum der fehlenden Versorgung, Nichtbeachtung oder Missachtung ausgesetzt. Seelische Vernachlässigung kommt in allen sozialen Schichten vor. Sie kann beispielsweise auch durch "Überschütten" mit Spielzeug oder anderen materiellen Angeboten ausgedrückt werden, falls gleichzeitig emotionale Bindungen und persönliches Interesse für die Kinder fehlen.

Dieses Verhalten der Eltern kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zu körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklungsstörungen führen. Je jünger ein vernachlässigtes Kind ist, umso größer ist das Risiko bleibender Schäden in seiner körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung bis hin zu lebensbedrohenden oder tödlichen Folgen. Vernachlässigung im Säuglingsalter kann sich in einer Bindungsunfähigkeit, im Kleinkindalter in Beziehungsstörungen auswirken. Auch das ältere Kind kann in seinem Persönlichkeits- und Selbstwerterleben in schwer wiegender Weise angegriffen und geschädigt werden.

Ursachen

Aus der Bindungsforschung ist bekannt, dass eine Mutter, die den Versorgungspflichten ihrem Kind gegenüber nicht nachkommt, eine tief gestörte Beziehung zu ihrem Kind hat. Die Ursachen für diese Störung können unterschiedlich sein, sind jedoch meist am Anfang der Mutter-Kind-Beziehung zu suchen. Die innere Bindung einer Mutter zu ihrem Kind baut sich allmählich in den ersten Wochen nach der Geburt auf und ist nicht "naturgegeben". Wird dieser Prozess gestört, kann eine schwache Ausbildung dieser Bindung die Folge sein. Die Mutter entwickelt dann kein Gefühl für Leid und Not des Kindes. In vielen Fällen ist die Mutter selbst ein misshandeltes, vernachlässigtes Kind oder Opfer von Gewalt und sozialer Kälte. Zusätzlich spielen auch gesellschaftliche Faktoren eine Rolle: Arbeitslosigkeit, Zerfall sozialer Bindungen, menschenfeindliche Behausungen, Alkoholismus und wirtschaftliche Nöte können in den Familien enormen Stress produzieren, der sich an den Kleinsten und Schwächsten entlädt. Dennoch: Kindesvernachlässigung ist kein Unterschichtenphänomen.

Gesellschaftliche Aufgabe

Oftmals werden diese betroffenen Kinder "unsichtbar" gemacht. Sie werden eingesperrt und vor den Augen der Öffentlichkeit versteckt gehalten. Gerade im Säuglingsalter gelingt es relativ leicht, die Kinder der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. In vielen Fällen, in denen die Vernachlässigung zum Tod des Kindes geführt hat, existierte jedoch noch wenige Tage vorher Kontakt zu Ärzten, Jugendämtern oder Nachbarn. Hier heißt es, dieses Phänomen gesellschaftlich stärker ins Bewusstsein zu rücken und die Aufmerksamkeit zu erhöhen.

Die Ausbildung von Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendhilfe ist von großer Bedeutung, um bedrohte Kinder zu identifizieren. Hausbesuche bei Risiko- Familien und Beratungsangebote für junge Familien sind wichtig. Dazu müssen ausreichende personelle Kapazitäten vorhanden sein.

Zudem muss ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, dass jegliche Gewalt gegen Kinder ächtet. Es muss klar sein, dass jeder Versuch von Erwachsenen, Kindern gewaltsam ihren Willen aufzuzwingen oder ihre Frustration
an ihnen abzulassen, unakzeptabel ist. Das seit November 2000 erlassene Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung ist ein Schritt auf dem Weg, die Grundeinstellungen der Bevölkerung zu gewaltsamen Erziehungsformen zu verändern.

Prävention

Es gibt detaillierte Hinweise zur Erkennung von Interaktionsstörung, Kindesmißhandlung und Vernachlässigung sowie von Störungen der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen. Hierin wird als Hauptziel in der Betreuung genannt, das Vertrauen der Eltern, vor allem der Mütter in ihrer eigenen Fähigkeit zu stärken, gegebenenfalls sollen weitere soziale und psychologische Hilfen vermittelt werden.

In den Früherkennungsuntersuchungen sollen Störungen der Interaktion zwischen Eltern und Kind erkannt und angesprochen werden. Das bedeutet bei jungen Kindern vor allem die Wahrnehmung von elterlicher Ablehnung. Bei den Früherkennungsuntersuchungen ab dem zweiten Lebensjahr sollte ein weiterer Schwerpunkt auf der Erkennung von Störungen der emotionalen Entwicklung, des Sozialverhaltens und der Sprachentwicklung sowie der Einleitung einer geeigneten Behandlung liegen. Bei Kindern aller Altersstufen sollen mißhandlungstypische Verletzungen erkannt werden.
Vorrangige Ziele sind die Stärkung elterlicher Kompetenz durch den Arzt und die Vermittlung geeigneter Hilfen.

Wohin können sich betroffene Eltern und Mitbürger wenden?

Informationen, Beratung und Hilfe werden sowohl von den Kinderschutzeinrichtungen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen als auch von dem jeweils örtlichen Kreis- oder Stadtjugendamt angeboten.

Rat suchende Eltern, die sich nicht offiziell an eine Beratungsstelle wenden wollen, können sich auch anonym über das Elterntelefon informieren und beraten lassen. Dieses beim Kinderschutz-Zentrum angesiedelte, gebührenfreie Elterntelefon ist montags und mittwochs von 9.00 bis 11.00 Uhr und dienstags und donnerstags von 17.00 bis 19.00 Uhr unter der Rufnummer 0800 111 0 550 zu erreichen.

Rund um die Uhr erreichbar sind die evangelische und katholische Telefonseelsorge unter der Rufnummer 0800 111 0 111 bzw. 0800 111 0 222. An diese Beratungsstellen können sich auch Mitbürger wenden, die vernachlässigte Kinder beobachten. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind auf das Wahrnehmen und auf die Mithilfe ihrer Umwelt angewiesen. Schutz und Hilfe für diese Kinder hat auch das örtliche Kreis- oder Stadtjugendamt zu gewähren.

Die verbreitete Sorge, dass das Jugendamt den Eltern ihre Kinder "wegnimmt", ist unberechtigt. Eine Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt ist nur in akuten Notsituationen zum Schutze des Minderjährigen möglich. Ist ein Schutz des Kindes gewährleistet, stellt sich vorrangig die Aufgabe, die Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken und ihnen Hilfen zur Erziehung anzubieten. Eine Inobhutnahme des Kindes sowie eine Entscheidung gegen den Willen der Eltern kann letztendlich nur durch das Familiengericht erfolgen. Auch das Gericht kann Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der Familie verbunden sind, nur anordnen, wenn die Gefährdung nicht auf andere Weise, insbesondere durch öffentliche Hilfen, beseitigt werden kann.

Können sich Kinder und Jugendliche selbst Hilfe holen?

Hilfe suchende ältere Kinder und Jugendliche, die sich keiner vertrauten Person öffnen können oder wollen, finden Information und Beratung unter der gebührenfreien "Nummer gegen Kummer" des Kinderschutzbunds: 0800 111 0 333 (Montag bis Freitag von 15.00 bis 19.00 Uhr).

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Sie können dort auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt oder gefährdet würde.