Tatort Wohnung - Häusliche Gewalt
Gewalt im sozialen Nahraum - Gewalt in der Familie oder auch häusliche Gewalt genannt - ist die in unserer Gesellschaft am weitesten verbreitete Gewaltform. Von ihr sind vor allem Frauen und Kinder betroffen. Nach einer Studie zur Lebenssituation und Sicherheit von Frauen in Deutschland (BMFSFJ 2004) haben 37 Prozent aller Frauen mindestens ein Mal in ihrem Leben physische Gewalt erlebt. 25 Prozent aller befragten Frauen haben physische oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartner erlebt. Über zwei Drittel aller Gewalterfahrungen wurden im sozialen Nahraum gemacht. 45.000 Frauen nutzen jährlich ein Frauenhaus.
Gewalt in der Familie umfasst zum einen Gewalt in der Partnerschaft (zwischen Erwachsenen). Meist wird Gewalt von Männern gegenüber Frauen ausgeübt, die in einem intimen oder nahen Verhältnis zueinander stehen oder gestanden haben. Die Gewalt kann sich zum anderen gegen Kinder richten und kann von Vätern, Müttern, Großeltern, älteren Geschwistern oder anderen Verwandten ausgehen, die enge Bezugspersonen sind. Gewalt wird hier oft als Erziehung "getarnt". Kinder misshandelter Frauen sind in jedem Fall Opfer im Sinne traumatisierter "Zeugen". Doch meist gehen beide Formen - Gewalt zwischen Erwachsenen und Gewalt gegen Kinder - miteinander einher.
Formen der Gewalt
"Häusliche Gewalt ist eine Spirale unterschiedlichster Formen der Gewalttätigkeit, die von verbalen bis zu körperlichen Erniedrigungen und von psychischen bis hin zu tödlichen körperlichen Verletzungen reichen und in einen Zusammenhang der Abhängigkeit und Kontrolle eingebunden sind" (vgl. Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt BIG e.V.: Rechtliche Rahmenbedingungen effektiver Intervention gegen häusliche Gewalt, Berlin 2001).
Unterschiedliche Arten von Gewalt in der Familie, die sowohl Erwachsene als auch Kinder treffen können, sind:
Körperliche Gewalt
Schubsen, Treten, Würgen bis hin zu Schlagen bzw. Prügeln mit Gegenständen oder der Hand. Sichtbare Folgen sind Blutergüsse, Quetschungen, Prellungen, ausgeschlagene Zähne, Knochenbrüche, innere Verletzungen und Verbrennung.
Sexuelle Gewalt
Alle sexuellen Handlungen unter Ausnutzung einer Macht- und Autoritätsposition, die gegen den Willen der Person geschehen, von Belästigung, sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung, bis zur sexuellen Ausbeutung durch Nötigung zu pornographischen Aktivitäten und Prostitution.
Emotionale bzw. psychische Gewalt
Ablehnung und Zurückweisung, Herabsetzung, Demütigung, Beleidigung, Einschüchterung, Drohung, Isolation oder Korruption.
Ökonomische Gewalt in der Partnerschaft
Macht- und Gewaltausübung durch willkürliches und gunstabhängiges Einteilen des Haushaltsbudgets des "Verdieners" gegenüber dem "Nicht-Verdiener" sowie das Verhindern des Wunsches der Frau nach ökonomischer Selbstständigkeit, indem sie an der Ausübung ihres Berufes oder am Arbeiten gehindert wird.
Vernachlässigung von Kindern
Die situative oder andauernde und wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns. Aus Not, eigener Vernachlässigungserfahrung, Unkenntnis, Unfähigkeit entstandenes Unvermögen, die materiellen und seelischen Grundbedürfnisse eines Kindes zu befriedigen.
Diese Formen von Gewalt können abwechselnd, aber auch gleichzeitig auftreten. Immer aber beeinflussen sie sich gegenseitig. Häusliche Gewalt kommt in allen Schichten vor. Erzielte Daten über Polizeieinsätze lassen das erschreckende Ausmaß dieses Verhaltens erahnen. Registriert wird ein hoher Anteil männlicher Täter (in einer Berliner polizeilichen Erhebung waren 86,4 Prozent der Tatverdächtigen Männer).
Gewaltzyklus
Von häuslicher Gewalt betroffene Menschen suchen oft aus Scham oder Schuldgefühl und Angst vor Strafe nicht aktiv Hilfe. Stattdessen bemühen sie sich oft, das Problem zu verleugnen, zu bagatellisieren oder durch eine vermeintliche Gleichgültigkeit nach außen zu verdecken. Oft spielt sich innerhalb der Beziehung ein Gewaltzyklus ab, der es dem Opfer nahezu unmöglich macht, sich aus der Beziehung zu befreien. Nach einer Phase des Spannungsaufbaus folgt demnach die Entladung der Gewalt. In dieser akuten Gewaltphase gelingt dem Opfer meist eine realistische Einschätzung der Situation, die es bewegt, danach Hilfe bei Freundinnen oder Beratungsstellen zu suchen. Die Motivation, etwas zu ändern, ist bei der Frau und auch beim Mann hoch. Es folgt eine Ruhephase, in der der Mann reuevolles Verhalten zeigt und die Frau an das "wahre Ich" des Täters glauben möchte. Es kommt zur "Versöhnung", einhergehend mit der Rücknahme von Anzeigen und Kontaktabbruch zu Beratungsstellen. An diese Phase schliesst sich jedoch erneut der Spannungsaufbau an und die Gewaltspirale beginnt von Neuem.
Hilfen für Opfer - das Gewaltschutzgesetz
Der Schutz der Betroffenen ist im häuslichen Bereich bisher am wenigsten gewährleistet. Denn lange wurde diese Form der Gewalt von der Gesellschaft nicht ernst genommen und tabuisiert. Auch heute noch wird Partnergewalt gerne verharmlost und schnell entschuldigt. Opfern fehlt oft das Vertrauen zu staatlichen Institutionen, ihre Leidensgeschichte erstreckt sich über Jahre. Allein, ohne sachkundige Beratung und gesellschaftliche Unterstützung können sich Frauen oft lange nicht aus einer Gewaltbeziehung lösen. Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser spielen eine entscheidende Rolle in der Unterstützung dieser Frauen.
In akuten Gefahrensituationen bietet die Polizei Hilfe. Sie ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Seit Januar 2002 ist ein neues Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht der Polizei, den Täter sofort zeitlich befristet oder dauerhaft aus der gemeinsamen Wohnung der gefährdeten Person zu verweisen. Diesen "Platzverweis" wird die Polizei dann aussprechen, wenn sie aufgrund bestimmter Tatsachen annehmen muss, dass ein gefährlicher Angriff bevorsteht, zum Beispiel weil es in der Vergangenheit schon zu Misshandlungen gekommen ist.
Das Zivilgericht kann dem Täter bei Strafe verbieten, sich der Wohnung oder dem Opfer zu nähern. Damit kann die betroffene Frau den gewohnten Lebensraum für sich und gegebenenfalls die Kinder allein beanspruchen. Das Opfer hat Raum und Zeit, Beratung in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einzuleiten und gerichtliche Schutzanordnungen zu erlangen. So kann gewährleitet werden, dass das Opfer in Ruhe für langfristige Sicherheit sorgt und Unterstützung sucht, um sich aus dem Gewaltkreislauf zu befreien. Dieses Gesetz gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und auch dann, wenn es sich bei der Wohnung um die des gewalttätigen Partners handelt. Außerdem kann jede weitere Form der Belästigung (Telefonterror, Nachstellungen, Verfolgung durch Fremde) vom Zivilgericht verboten werden. Hält sich der Täter nicht daran, drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft.
Kinder als Opfer
Für Kinder gilt das Gewaltschutzgesetz nicht. Stattdessen greifen die Schutznormen des Kinderrechts: Kinder können durch das zuständige Familiengericht geschützt werden. In dringenden Fällen können vorläufige Anordnungen getroffen werden, auch ohne Anhörung der Beteiligten. Das betroffene Kind selbst - gegebenenfalls mit Hilfe einer anderen Person - aber auch außenstehende Personen, die von der Gefährdung eines Kindes durch häusliche Gewalt wissen, können ein gerichtliches Verfahren anregen. Kinder und Jugendliche haben in Konflikt- und Notlagen einen Anspruch auf Beratung durch die Jugendhilfe, ohne dass die Eltern davon erfahren. Folge eines gerichtlichen Verfahrens kann von Ermahnung, Ge- und Verboten, Kontaktverbot bis hin zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder der elterlichen Sorge reichen.
Frauenhäuser, Polizei und Ärzte
Nicht in jedem Fall ist es ratsam, dass das Opfer in der Wohnung verbleibt. Sicherheitsgründe können dagegen sprechen, auch das subjektive Empfinden von Bedrohung und Angst. Die Wohnungsüberlassung ist nicht unbedingt eine Alternative zur Nutzung eines Frauenhauses - beides sind gleichwertige Lösungen, sich bei häuslicher Gewalt zu schützen.
Bei der Polizei ist in Bezug auf häusliche Gewalt ein Paradigmenwechsel zu vermerken. Während früher größtenteils das Motto "Pack" schlägt sich, "Pack" verträgt sich geherrscht hat, findet mittlerweile eine große Differenzierung statt. Das Problembewusstsein, die Wohnung als Tatort zu betrachten, hat sich größtenteils durchgesetzt und trägt bei zur gesellschaftlichen Ächtung des Phänomens.
Auch der Ärzteschaft fällt eine Schlüsselrolle zu. Als meist erste Anlaufstelle müssen Ärtze die gewaltspezifischen Verletzungen erkennen und einfühlsam und kompetent reagieren. Sie müssen informieren über Möglichkeiten und die Verletzung als möglichen Beweis dokumentieren. Sie vermitteln idealerweise zu Hilfs- und Beratungsstellen.
Wichtige Stellen für Opfer häuslicher Gewalt
- die Polizei: Notruf 110
- die kommunale Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte, zu erreichen über die jeweilige Stadtverwaltung/Rathaus oder die Landesratsämter
- das örtliche Frauenhaus, im Telefonbuch oft unter dem Eintrag "Frauen helfen Frauen"
- der örtliche Frauennotruf
- die Rechtsantragsstelle der Gerichte
- Opferhilfe (z.B. Weißer Ring)
- Jugendämter