Krankheitsbilder
 
Behinderung und schulische Integration
In Deutschland sind über 6,5 Millionen Menschen körperlich oder geistig schwer behindert. Der Anteil der Mädchen und Jungen im schulpflichtigen Alter ist jedoch gering. Trotz der geringen Zahl ist ihre Integration in den Schulalltag ein wichtiges Thema.

Körperliche Beeinträchtigung

Geistige Behinderung

Seelische Störungen

Gesetzliche Bestimmungen

Laut dem Statistischen Bundesamt lebten in Deutschland im Jahr 2003 über 6,5 Millionen Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Schwerbehinderung. Die Hälfte davon ist 65 Jahre und älter. Der Anteil der unter 18-jährigen Mädchen und Jungen liegt bei 2,5 Prozent. Bei 86 Prozent der Betroffenen wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht. 4,5 Prozent sind seit ihrer Geburt behindert und 2,5 Prozent in Folge eines Unfalls. Von den 6,5 Millionen sind 4,5 Millionen körperlich und zwei Millionen geistigbehindert.
Nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB, Paragraph 2 Absatz 1) sind Menschen behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist."

Körperliche Beeinträchtigung

Körperlich behindert bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt oder das Leben aufgrund einer Organerkrankung beeinträchtigt wird. Blindheit und Gehörlosigkeit zählen ebenfalls dazu. Man unterscheidet nach Formen und Ursachen der Behinderung. Es gibt abnormale Haltungs- und Bewegungsmuster sowie zerebrale Bewegungsstörungen, die aufgrund einer Gehirnschädigung auftreten. Diese Schädigungen können während der Schwangerschaft, beispielsweise durch eine Infektionskrankheit der Mutter, oder nach der Geburt, durch schwere Ernährungsstörungen oder eine Gehirnhautentzündung entstehen. Angeborene Fehlbildungen (Stumpf oder Missbildung der Finger) oder das Fehlen von Gliedmaßen traten vor allem um 1960 in Deutschland auf. Ursache hierfür war die Einnahme des Medikaments Contergan während der Schwangerschaft. Angeborene Spaltbildungen der Wirbelsäule oder Verletzungen der Wirbelsäule oder des Rückenmarks können zudem zu Querschnittslähmungen führen. Mit dieser Lähmung ist häufig die Funktion der Blase, des Darms und der Genitalien eingeschränkt. Eine weitere Körperbehinderung ist beispielsweise die Glasknochen-Krankheit. In diesem Fall ist die Knochenbildung fehlerhaft. Knochen sind instabil, deformiert und die Bewegung eingeschränkt. Hiervon betroffen sind vor allem Kinder.

Geistige Behinderung

Nach der Amerikanischen Vereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung (American Association of Mental Retardation) beziehen sich geistige Behinderungen auf wesentliche Einschränkungen der Handlungsfähigkeit. Die intellektuellen Fähigkeiten sind unterdurchschnittlich entwickelt. In diesem Zusammenhang bestehen für die Betroffenen Einschränkungen in den Bereichen Kommunikation, Selbstversorgung, Wohnen, Sozialverhalten, Benutzung der Infrastruktur, Selbstbestimmung, Gesundheit und Sicherheit, lebensbedeutsame Schulbildung sowie Arbeit und Freizeit, so die Amerikanische Vereinigung. Die Einschränkungen sind individuell unterschiedlich. Ebenso die erforderliche Unterstützungsleistung der Familie, des Pflegepersonals und des sozialen Umfelds.

Seelische Störungen

Der Begriff der seelischen Behinderung ist nicht klar eingrenzbar, denn alle psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen können eine seelische Behinderung hervorrufen. Dabei wird die geistige Fähigkeit nicht beeinträchtigt. Seelische Behinderungen rufen Beziehungsstörungen hervor, die zwischen dem Betroffenen und dem sozialen oder familiären Umfeld auftreten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet zehn seelische Störungen:

  • Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
  • Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • Affektive Störungen
  • Neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Intelligenzminderung
  • Entwicklungsstörungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend


Gesetzliche Bestimmungen

Drohenden Behinderungen vorbeugen, sie beseitigen, verbessern oder eine Verschlimmerung verhindern sind Aufgaben der Rehabilitation. Zusammengefasst ist dies in dem neunten Sozialgesetzbuch.

Auch die Jugendhilfe wird in die Rehabilitation mit eingebunden. Somit tritt die Behinderung hinter den persönlichen Handlungskompetenzen und deren Förderung und Stärkung zurück. 

Welche Möglichkeiten es zur schulischen Integration von behinderten Mädchen und Jungen gibt, können Sie hier nachlesen.