Gesundheit
 
Gläser stehen auf der Theke
K.O.-Tropfen kommen immer häufiger zum Einsatz

Ferienzeit ist oft auch Partyzeit. Die Stimmung ist ausgelassen, es wird getanzt und das Getränkeglas dabei zwischendurch unbeaufsichtigt abgestellt. Das kann unter Umständen sehr gefährlich sein…

K.O.-Tropfen – Substanzen und ihre Wirkung

Maßnahmen im Notfall

Wie kann man sich schützen?

Die Aufklärungskampagne in Schleswig-Holstein

Bereits in den 80er Jahren gab es Berichte über Fälle, bei denen insbesondere in Diskotheken K.O.-Tropfen zum Einsatz kamen. Warnungen wie „Lass niemals Dein Glas unbeaufsichtigt irgendwo stehen“ oder „Lass Dir von niemandem ein Getränk ausgeben, den Du nicht kennst“ sind einigen Erwachsenen noch sehr bekannt. Nach Angaben der Polizei häufen sich in jüngster Zeit die Fälle, in denen Täter K.O.-Tropfen einsetzen. Ihr Ziel ist es, ihre Opfer willenlos zu machen, um sie anschließend zu missbrauchen, zu vergewaltigen oder auszurauben. Besonders erschreckend ist, dass die Substanzen längst nicht mehr nur in Diskos oder auf Partys eingesetzt werden, sondern sogar in einem scheinbar sicheren Umfeld wie der Familie. In Schleswig-Holstein startete deswegen im Frühjahr 2009 eine breit angelegte Aufklärungskampagne.

K.O.-Tropfen – Substanzen und ihre Wirkung

K.O.-Tropfen sind betäubende Substanzen mit einer enthemmenden Wirkung. Zu ihnen zählen Psychopharmaka, Narkotika und andere Präparate mit beruhigenden, schlafanstoßenden und muskelentspannenden Effekten. Sehr häufig kommt es zu einem Einsatz von Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB), auch bekannt als „Liquid Ecstasy“. Meistens sind die Tropfen farblos sowie geruchs- oder geschmacksneutral. Zuweilen haben sie einen salzigen oder seifigen Geschmack, der jedoch durch den Eigengeschmack des Getränks, in das sie gegeben werden (beispielsweise Fruchtsäfte oder Cocktails), überdeckt werden kann.
In Abhängigkeit von der Dosis können K.O.-Tropfen folgende Auswirkungen haben:

  • Wahrnehmungsverschiebungen
  • Sprachstörungen
  • Benommenheit
  • schlagartige Bewusstlosigkeit

Eine Verbindung von K.O.-Tropfen mit Alkohol kann die nachstehenden Folgen haben:

  • Übelkeit und Erbrechen (große Gefahr durch drohenden Erstickungstod bei narkotisierender Wirkung der Substanzen!)
  • Krämpfe
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Verwirrtheit
  • allergische Reaktionen
  • Atemnot bis hin zu lebensbedrohlicher Atemdepression (Abflachung oder Herabsetzung der Atmung)
  • lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen
  • Koma
  • Tod

Die fatale Wirkung der Substanzen besteht insbesondere darin, dass sie zuerst den Willen des Opfers ausschalten, bevor sie dessen Körper lahmlegen. Nach der Einnahme bemerken die Betroffenen meistens nur eine aufsteigende Übelkeit oder einen zunehmenden Schwindel. Haben sie zuvor Alkohol getrunken, vermuten sie daher oftmals zunächst, dass die Gründe für ihr Unwohlsein hierin zu finden sind. Noch bevor die betroffenen Personen ihr Bewusstsein verlieren, werden sie willenlos und leicht zu manipulieren – für Außenstehende wirken sie allerdings zu diesem Zeitpunkt in ihrem Sprachverhalten sowie in ihren Bewegungen noch völlig normal. Der Verlust ihrer Fähigkeit, selbstbestimmt und aktiv in das Geschehen einzugreifen, ist ihnen nicht anzusehen. Durch diese Wirkungsweise der Substanzen erklärt sich die Tatsache, dass und warum die Tropfen so oft in der Öffentlichkeit (beispielsweise in Kneipen oder Diskotheken) zur Anwendung kommen: Nachdem der Täter die Tropfen in ein Glas gegeben hat, bleibt ihm genügend Zeit, sein Opfer ohne großes Aufsehen an einen anderen Ort zu bringen. Wenn die Wirkung der K.O.-Tropfen verflogen und die Betroffenen wieder bei klarem Bewusstsein und in der Lage sind, selbstbestimmt zu agieren, spüren sie zumeist, dass etwas mit ihnen passiert ist. Sie können sich dabei jedoch an nichts Genaues erinnern. Dies führt bei vielen Opfern zu starker Verunsicherung. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und fürchten, dass ihnen kein Glauben geschenkt oder ihnen vorgeworfen wird, betrunken gewesen zu sein. Scham- und Angstgefühle spielen hierbei eine große Rolle.

Maßnahmen im Notfall

Wenn betroffene Personen den Verdacht haben, Opfer eines Übergriffs durch die Gabe von K.O.-Tropfen geworden zu sein, sollten sie schnellstmöglich die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Dies sollten sie auch dann tun, wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie die entsprechenden Substanzen tatsächlich eingenommen haben. Zudem ist es sinnvoll, sich bei einem Arzt auf das Vorhandensein von Verletzungen, Infektionen oder Spermaspuren untersuchen zu lassen.
Wichtig bei allen zu treffenden Maßnahmen ist vor allem, dass sie möglichst zeitnah erfolgen, weil einige der Substanzen nur kurz nachweisbar sind. Bei der Substanz GHB ist ein Nachweis im Blut nur maximal acht Stunden möglich. Im Urin können die Tropfen maximal zwölf Stunden nachgewiesen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann eventuell noch eine Bestätigung durch eine Haarprobe erfolgen.
Betroffene sollten zudem darüber informiert werden, dass die entnommenen Proben in einem Gerichtsmedizinischen Institut anonym gelagert werden können (und sollten, um sie gegebenenfalls gerichtsverwertbar zu dokumentieren und aufzubewahren). Die dortigen Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, weshalb nach Ausführung dieses Schrittes noch keine Anzeige erfolgen muss. Eine Anzeige ist daher auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Wie kann man sich schützen?

Niemand rechnet damit, selbst Opfer eines Übergriffs durch K.O.-Tropfen zu werden. Viele denken „Mir wird schon nichts passieren“ oder „Wenn ich mein Getränk nicht aus den Augen lasse, kann gar nichts geschehen“. Jedoch kann niemand stets alle Situationen zu hundert Prozent überschauen und kontrollieren. Zudem können derartige Vorkommnisse nicht nur in der Öffentlichkeit passieren, sondern durchaus auch in einem scheinbar „sicheren“ Umfeld. Täter können also durchaus auch bekannte Personen sein.
Im Folgenden finden Sie Tipps für Vorsichtsmaßnahmen in der Öffentlichkeit:

  • Achten Sie aufeinander, wenn Sie gemeinsam mit einer Gruppe unterwegs sind, und seien Sie im Notfall füreinander da. Achten Sie darauf, dass alle Gruppenmitglieder gemeinsam wieder nach Hause gehen.
  • Kaufen Sie – wenn möglich – Getränke in geschlossenen Flaschen oder schauen Sie bei der Zubereitung genau zu. Lassen Sie Ihr Glas niemals unbeobachtet irgendwo stehen. Sollte dies doch einmal vorgekommen sein, verzichten Sie lieber auf Ihr Getränk.
  • Achten Sie auch auf andere Personen: Wenn Sie bemerken, dass jemandem etwas ins Glas gemischt wird, warnen Sie ihn. Auch dann, wenn jemand angetrunken zu sein scheint, ohne viel Alkohol getrunken zu haben, oder ihr oder ihm plötzlich übel wird, sollten Sie aufmerksam werden. Greifen Sie ein, wenn jemand von einer anderen Person weggeführt wird, und Ihnen diese Situation merkwürdig vorkommt.
  • Wenn Sie die Atmosphäre in einer Gaststätte, einer Diskothek oder einer anderen Lokalität eigenartig finden oder Sie sich nicht sicher fühlen, verlassen Sie diesen Ort. Vertrauen Sie Ihrem „Bauchgefühl“.
  • Sollten Sie sich benommen fühlen, wird Ihnen schwindelig oder übel, sagen Sie den Mitgliedern Ihrer Gruppe schnellstmöglich Bescheid oder sprechen Sie das Personal der Gaststätte an.
  • Holen Sie im Zweifelsfall ärztliche Hilfe ein. Handeln Sie hierbei nach dem Motto „Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig“, denn bei einer Überdosierung oder im Zusammenspiel mit Alkohol kann ernsthafte Gesundheitsgefahr bestehen.
  • Zögern Sie nicht, sich bei einem „Filmriss“ oder bei Verletzungen, deren Herkunft Ihnen unbekannt ist, jemandem anzuvertrauen und sich an eine Beratungsstelle oder an einen Arzt zu wenden (siehe „Maßnahmen im Notfall“). 

Die Aufklärungskampagne in Schleswig-Holstein

Im Jahr 2008 gab es in Schleswig-Holstein gehäuft Anzeigen von K.O.-Tropfen-Opfern. Die die Rechtsmedizin Kiel hat 29 Fälle überprüft, bei denen K.O.-Tropfen zum Einsatz kamen. Die Dunkelziffer ist laut Experten jedoch weitaus höher, weil viele Betroffene sich aus Angst, Scham oder aufgrund von Erinnerungslücken nicht melden. Für die Täter ist es leicht, sich die K.O.-Tropfen zu beschaffen. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, bei denen Frauen mit diesen Tropfen willen- und wehrlos gemacht werden, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Zudem werden die Tropfen nicht mehr nur im außerhäuslichen Bereich, sondern auch im privaten Umfeld der Opfer eingesetzt. Beispiel hierfür ist ein Fall aus Flensburg, wo ein Familienvater die Freundin seiner Tochter mit einem in den Kakao gemischten Betäubungsmittel bewusstlos gemacht und anschließend sexuell missbraucht hat.
Ende Mai 2009 startete in Schleswig-Holstein eine bundesweit einzigartige Kampagne der Frauennotrufe im Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und dem Rat für Kriminalitätsverhütung. Mit Faltblättern wird in Schulen, Diskotheken und Kneipen vor dem Einsatz von K.O.-Tropfen gewarnt. Ärzte, Polizisten und Lehrer erhalten für eine gezielte Hilfe und Beweissicherung im Ernstfall Informationen. Ziel der Aufklärungskampagne sei es, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und schnelle Hilfe für die Opfer zu gewährleisten, so der schleswig-holsteinische Justizminister Uwe Döring. Döring betonte, dass die derzeit bestehenden Gesetze keiner Verschärfung bedürften und Täter schon jetzt eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren riskierten.