Schulleben
 
Schüler sprechen Recht
In den USA gibt es das Modell der Teen-Courts in denen Schüler über andere Schüler Recht sprechen. Auch in Deutschland gibt es einige Schulen, die bei Regelverstößen ein Klassen- oder Schülergericht einberufen. Schüler wägen bei ihrem Urteil die Tat und deren Umstände ab. 

"Schüler statt Richter"

Das Konzept

Verantwortung übernehmen

Erfolge

Ein Beispiel aus Bayern

Bei leichten Straftaten oder Bagatelldelikten, wie beispielsweise Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Besitz von Marihuana oder frisierten Mofas, können in den USA Schüler über Schüler richten. Ein solches Schülergericht nennt sich "Teen-Court". In den USA gibt es unterschiedliche Modelle. In der Regel sind aber Verteidiger und Vertretung der Anklage sowie die Geschworenen Schüler. Das Urteil fällt hingegen ein erwachsener Richter. Es gibt aber auch Modelle, in denen auch der Richter ein Jugendlicher ist. In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2000 ein Projekt, dass nach dem Teen-Court-Prinzip arbeitet.

"Schüler statt Richter"

Im Jahr 2000 wurde in Aschaffenburg das Modellprojekt "Schüler statt Richter" ins Leben gerufen. Dieses Projekt orientiert sich an den US amerikanischen Teen-Courts. In Deutschland besitzt das Schülergericht aber keine gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen. Es tritt dann in Erscheinung, wenn jugendliche Straftäter die Tat gestanden haben und diese bereits vollständig aufgeklärt wurde. Der jugendliche Straftäter kann wählen, ob er vor einem Jugendgericht - einem ordentlichen Gericht mit Erwachsenen - oder vor das Schülergericht treten möchte. Erklärt sich der jugendliche Straftäter bereit mit dem Schülergericht zusammenzuarbeiten, kann von einer Strafverfolgung abgesehen und der Fall vom Schülergericht verhandelt werden.

Das Schülergericht besteht in dem Modellprojekt in Aschaffenburg aus drei Schülerinnen oder Schülern, die ein Schülergremium bilden. Sie können nur leichte Fälle verhandeln und erzieherische Maßnahmen anordnen. Erzieherische Maßnahmen sind beispielsweise Aushelfen im Altersheim, Müllaufsammeln im Stadtpark oder die Mitarbeit in einer Obdachloseneinrichtung. Die Höchststrafe beträgt 15 soziale Arbeitsstunden. Verantworten können sich vor dem Gremium jugendliche Täter im Alter von 14 bis 18 Jahren. Die Schüler setzen sich gründlich mit dem Täter und seiner Tat auseinander und führen intensive Gespräche. Der beschuldigte Jugendliche wird in diesem Gespräch nach seinen Tatmotiven und privaten Umständen befragt. Im Anschluss bespricht sich das Schülergremium in einer Konferenz über die anzuordnenden Maßnahmen. Maßnahmen sollen so gewählt werden, dass sie mit dem Vergehen oder der Persönlichkeit des Täters in Zusammenhang stehen, so dass die Strafe auch Wirkung zeigt. Auch wenn das Schülergremium die Maßnahme festlegt, hat der Staatsanwalt weiterhin ein Auge auf das Verfahren und legt den Fall erst dann zu den Akten, wenn er mit der Schülerentscheidung einverstanden ist.

Das Konzept

Das Konzept der Schülergerichte basiert darauf, dass sich Jugendliche eher dem Urteil von Jugendlichen fügen als von Erwachsenen. Die Richter in den Teen-Courts oder Schülergerichten sind daher 14 bis 20 Jahre alt, sollten aber immer älter als der Angeklagte sein. Durch eine Schulung werden die Jugendlichen auf ihre richterlichen Aufgaben vorbereitet. In Aschaffenburg werden durch die Schülergerichte etwa 60 Fälle pro Jahr bearbeitet. Positiv an dem Verfahren ist zudem, dass das Schülergericht zeitnah an den Taten arbeitet, denn eine direkte Reaktion auf die Taten entscheidet über Einsicht, Bedauern und Schuldbewusstsein der straffälligen Jugendlichen.

Verantwortung übernehmen

Profitieren sollen von diesem Projekt beide Parteien - die abgeurteilten und die urteilenden Jugendlichen. Die abgeurteilten Jugendlichen profitieren davon, dass durch Erfüllung der erzieherischen Maßnahmen der Fall abgeschlossen ist und keine Strafverfolgung erfolgt. Zudem zeigen die Jugendlichen eher Einsicht bei der Beurteilung von Gleichaltrigen und übernehmen für ihre Tat die Verantwortung. Die urteilenden Jugendlichen müssen Objektivität beweisen und entwickeln ein Fingerspitzengefühl für ihre Mitmenschen und deren Beurteilung. Durch die Zusammenarbeit in dem Schülergremium bilden sie besondere Teamworkkompetenzen aus.

Erfolge

Der Erfolg der Teen-Courts ist umstritten. In den USA wird die These vertreten, dass von einem Schülergericht abgeurteilte Jugendliche weitaus häufiger strafrechtlich unauffällig bleiben, als Jugendliche, die in vor einem Jugendgericht verurteilt wurden. Für Deutschland lässt sich dies allerdings nicht belegen. Zudem können die amerikanischen Teen-Courts weitreichendere Entscheidungen treffen als das deutsche Modell "Schüler statt Richter" aus Aschaffenburg. Somit sind die wissenschaftlichen Ergebnisse aus den USA nicht auf Deutschland übertragbar.

Ein Beispiel aus Bayern

Neben dem Modell in Aschaffenburg gibt es weitere Schülergerichts-Projekte in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Weitere Schulen haben Modelle von Klassen- und Schulgerichten, in denen Regelverstöße behandelt werden. Regelverstöße werden in diesen Gerichten sachlich betrachtet und die Hintergründe aufgedeckt. So gibt es an einer Hauptschule in München beispielsweise eine "Richter Arbeitsgemeinschaft", in der während einer Projektwoche etwa zehn Richter ausgebildet und auf ihre richterliche Arbeit vorbereitet werden. Dazu zählt auch der Besuch einer Gerichtsverhandlung am ordentlichen Jugendgericht. Für das Klassen- oder Schulgericht werden drei Richter einberufen, die sich mit dem Regelverstoß befassen. Auch hier erfolgt das Urteil nach der Anhörung des jugendlichen Straftäters. Das Urteil besteht aus einer Wiedergutmachungsmaßnahme, einer Arbeit für das Gemeinwohl und einer Ordnungsmaßnahme. Der Schulleiter überprüft das Urteil der jugendlichen Rechtsprecher und entscheidet, wie weiter verfahren wird. Treten an der Schule schwerwiegende Fälle auf, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.