Ausflug ins Schwimmbad
Ausflüge in Frei- oder Hallenbäder sind unter Jugendlichen beliebt. Als Tagesreise können so einzelne Klassen oder ganze Klassenverbände Spaß haben und Schwimmfertigkeiten erproben. Doch gerade für die Lehrkräfte und Aufsichtspersonen bedeutet dies auch eine Menge Verantwortung.
Ein Tagesausflug ins Schwimmbad mit der gesamten Klasse kann für alle Beteiligten ein erlebnisreicher und aktiver Tag werden. Im Vorfeld gilt es jedoch einige Regeln festzulegen und Abläufe zu planen. Dazu gehören nicht nur das Erfassen von Nichtschwimmern und Schwimmern, sondern auch terminliche Absprachen. Auch sollten genügend Aufsichtspersonen den Badeausflug begleiten. Die Spielregeln für das Miteinander der Schüler sollten ebenfalls im Vorfeld besprochen werden.
Sicherheits-Tipps für Lehrer und Aufsichtspersonen
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat einige Sicherheits-Tipps für Lehrer, Erzieher, Übungsleiter und weitere Aufsichtspersonen zusammengefasst:
- Aufsichtspersonen müssen „rettungsfähig“ sein (eine rechtliche Mindestvorgabe für dieses Qualifikationsmerkmal definieren zum Beispiel die Erlasse der Kultusministerien der Länder).
- Die DLRG und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kindersicherheit empfehlen für die Rettungsfähigkeit den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber. Für weitere zusätzliche Begleitpersonen wäre der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze Mindestanforderung.
- Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens alle drei Jahre) wieder praktisch nachgewiesen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden.
- Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen.
- Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar (auch nicht auf Schwimm- oder Bademeister).
- Aus Sicherheitsgründen darf das Schwimmen oder Baden von Kindergruppen nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen.
- An der See und im offenen Meer ist das Schwimmen und Baden mit besonderen Gefahren verbunden wie Brandungen, Strömungen und hohen Wellen.
- Um eine große Gruppe von Kindern beim Baden nicht aus den Augen zu verlieren kann es sinnvoll sein, dass die Kinder beispielsweise einheitliche Badekappen tragen. So können sie leichter von den anderen Badegästen unterschieden werden.
- Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten werden.
- Die Badezeit sollte im Vorfeld begrenzt werden. Individuelle Besonderheiten von Kindern, zum Beispiel schnelles Auskühlen oder Frieren, sollten dabei Berücksichtigung finden.
- Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige Kinder in jedem Fall in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen aufgeteilt und jeweils gesondert beaufsichtigt werden.
- Schwimmausbildungen sollten immer räumlich vom öffentlichen Badebetrieb getrennt durchgeführt werden.
Sicherheits-Tipps für Frei- und Hallenbäder
Hallen- oder Freibäder eignen sich gut für einen Tagesausflug mit der Klasse. Die öffentlichen Badeanstalten werden bewacht und bieten vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Spaßbäder bieten zwar weitere Aktivitätsalternativen, wie beispielsweise Rutschen und Strudel; doch meist fehlt es an Becken, die zum längeren Schwimmen oder zur Abnahme von Abzeichen geeignet sind. Daher sollte mit der Klasse schon vorab besprochen werden, welches Ziel der Ausflug haben soll.
Für den Frei- und Hallenbadbereich hat die DLRG einige Tipps zusammengestellt, die Sie hier als PDF-Download vorfinden.
Zudem finden Sie hier weitere Informationen zum sicheren Baden und eine Zusammenfassung der wichtigsten Baderegeln:
Quelle: www.dlrg.de