Elterliche Beteiligung in der Schule
Schule - nur ein Ort für Schüler und Lehrkräfte? Keineswegs, denn auch für Mütter und Väter bestehen viele Möglichkeiten, sich positiv in die Schule ihres Kindes einzubringen. Immer mehr Eltern wünschen sich, Einblick zu bekommen und haben Lust, die Schule mitzugestalten. Umgekehrt herrscht bei Schulleitungen und Kollegien der Wunsch nach elterlicher Mitwirkung.
Die - formell gesehen - weit reichendsten Mitgestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Schule haben die Elternvertreter. Deren Basis ist laut Niedersächsischem Schulgesetz die Klassenelternschaft. Gemeint ist damit die Gesamtheit der Eltern oder Erziehungsberechtigten einer Schulklasse. Diese diskutieren alle Entscheidungen, die die Klasse betreffen und geben ihrem oder ihren Vertretern bei der Klassenkonferenz Orientierungshilfen. Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Klassenelternschaft Gelegenheit zu Nachfrage, Aussprache und Erörterung aller schulischen Fragen hat. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehören automatisch dem Schulelternrat an, dessen Vorsitzender wiederum Gesprächspartner des Schulleiters in allen Belangen der Schule ist. Die nächsten Ebenen umfassen den Gemeinde- beziehungsweise Stadt- oder Kreiselternrat. Aus diesen Gremien heraus wird der Landeselternrat gewählt.
Wieviel Aufwand benötigen diese Ämter?
Wer sich dafür entscheidet, ein Amt als Elternvertreter zu übernehmen, sollte dafür Zeit und Engagement einplanen. Zu den Aufgaben der Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört zum Beispiel, mindestens zwei Elternversammlungen im Jahr zu organisieren und zu leiten. Zudem stehen zweimal im Jahr Sitzungen des Schulelternrates an und es ist wichtig, für den Kontakt mit Lehrkräften und Eltern zur Verfügung zu stehen.
Die Elternvertreter für die Konferenzen nehmen an vier Sitzungen im Jahr teil, berichten dem Klassen- oder Schulelternrat und sollten für Anrufe und Gespräche bereit stehen. Ein ähnliches Zeitkontingent müssen Schulelternratsvorsitze einplanen.
An Vorkenntnissen braucht es wenig für diese Ämter. Nicht die genaue Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen steht auf dem Programm. Vielmehr geht es darum, sich mit konkreten, aktuellen Problemen und Entwicklungen zu befassen.
Hilfe bei der Ausübung des Amts
Unterm Strich gilt für die Beteiligung an den schulischen Elterngremien: Es ist wichtig, an den Elternsprechtagen teilzunehmen und im Rahmen der Klassenelternschaft mitzuarbeiten. Die Übernahme von einzelnen Ämtern erfordert vor allem ein wenig Zeit und die Bereitschaft, auch außerhalb fester Termine für die Themen der Schule bereit zu stehen.
Praktische Tipps für die Elternarbeit bietet das Niedersächsische Kultusministerium mit dem Internetauftritt www.elternrat-niedersachsen.info. Hier gibt es Materialien zur praktischen Arbeit, die Texte von Gesetzen, Erlassen und Verordnungen sowie eine Auswahl der häufigsten Fragen zu dem Thema. Zudem enthält die Website Links und Adressen wichtiger Institutionen.
Vom Schulfest zum Schulverein
Auch abseits der festen Schulgremien gibt es Möglichkeiten für Eltern, sich in die Schule ihres Kindes einzubringen. Immer wieder ist elterliche Mithilfe gefragt, zum Beispiel bei der Organisation und Durchführung von Schulfesten, Basaren oder Projekttagen. Hier bieten sich insbesondere für die Eltern gute Möglichkeiten zur Teilnahme, denen für die regelmäßige Arbeit in den festen Schulinstitutionen die Zeit fehlt oder die aus beruflichen Gründen nicht garantieren können, an solchen Terminen anwesend zu sein.
Mitmachen können engagierte Eltern auch bei Schulvereinen. Meistens handelt es sich dabei um Fördervereine, die sich darum kümmern, zusätzliche Gelder für Schulausstattung, Klassenfahrten und Projekte zu sammeln. Tipps zur Organisation und den Abläufen innerhalb solcher Vereine bietet das Internet-Portal www.schulfoerdervereine.de.
Warum Mitarbeit in der Schule?
Für Eltern gibt es eine Reihe von guten Gründen, sich aktiv in die Schule ihres Kindes einzubringen. Zum einen erhalten sie dadurch besseren Einblick in die Umgebung, in der ihr Kind nach dem elterlichen Zuhause die meiste Zeit verbringt. Andererseits bietet sich ihnen dadurch die Gelegenheit, auf die Gestaltung dieses Lebensraumes Einfluss zu nehmen und dadurch nachhaltig eine gemeinsame Ebene zu schaffen.
Klassengefüge, Leistungsstände, Klassenfahrten: Die Liste der Themen, in denen die aktive Mitarbeit auch Mitbestimmung ermöglicht, ist lang. Zudem ist der engere Kontakt mit anderen Eltern von Vorteil. So können die Mütter und Väter zusammen Fahrtdienste organisieren, Lerngruppen einrichten und sich über altersspezifische Probleme ihres Nachwuchses austauschen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Kontakt zu den Lehrkräften enger ist und so Probleme ohne die Gefahr von Missverständnissen besprochen werden können. Eine regelmäßige Teilnehme an den Informationsveranstaltungen der Schule gewährleistet zum Beispiel, dass Eltern wissen, wer Vertrauens- oder Beratungslehrer ist. Dies baut für den Bedarfsfall Hemmschwellen ab.
Und nicht zuletzt habe viele Eltern einfach auch Lust, sich näher mit der Schule ihres Kindes zu befassen und dort etwas zu bewegen. Viele der oben beschriebenen Aktivitäten machen Freude und bieten zudem eine breitere Basis für die Kommunikation mit dem Kind über schulische Belange.
Um die Mitarbeit von Eltern zu stützen, sieht das Niedersächsische Schulgesetz vor, dass sich Elternvertreter an inner- und außerschulischen Fortbildungen beteiligen. Diese Angebote werden von den Schulleitungen in der Schule bekannt gegeben.